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Dieses grosszügige Grundstück befindet sich ausserhalb der Bauzonen. Die Planung einer Ersatzbaute richtet sich nach dem Raumplanungsgesetz (RPG) Art. 24c & 24d über altrechtliche Bauten und Anlagen. Diese Bauten werden in ihrem Bestand geschützt und können mit Bewilligung der zuständigen Behörde erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden.
Im Artikel 42 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird die Änderung von zonenwidrig gewordenen Bauten geregelt. Sie haben das Privileg des Bestandesschutzes bzw. der erweiterten Besitzesgarantie, wenn sie vor 1972 rechtmässig erstellt wurden. Bauten können um max. 100m2 oder 30% der bestehenden Bruttogeschossfläche erweitert werden.
Die bestehende Liegenschaft weist gemäss Steuerschätzung vom 24.11.2022 eine Bruttogeschossfläche von 125m2 aus und kann somit auf maximal ca. 162m2 ausgebaut werden.
Gerne stellen wir Interessenten die unabhängige Verkehrswertschätzung sowie weitere Informationen zum Kaufablauf per E-Mail zu.