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Zwei historische Haushälften mit Garten und Bergsicht in Luchsingen
8775 Luchsingen
N/A
Type de propriété
Maison
Catégorie
Immeuble
Surface habitable
220 m²
Surface du terrain
654 m²
Pièces
7.5
Nombre d’étages
3
Année de construction
1750
Disponible à partir du
01/02/2027
Description
An ruhiger Lage am Dorfrand von Luchsingen steht dieses traditionelle Holz-Strickhaus aus dem Jahr 1750. Es besteht aus zwei aneinandergebauten Haushälften auf insgesamt 654 m² Land, darunter eine separate Gartenparzelle. Die Liegenschaft wird gesamthaft verkauft. Die Hälfte Nr. 30 ist per 01.02.2027 beziehbar, die Hälfte Nr. 32 ist vermietet. Damit eignet sich das Haus zum Selbstbewohnen mit Mietertrag, für Mehrgenerationenwohnen oder als langfristige Anlage.Die Haushälfte Nr. 30 bietet 5 Zimmer auf rund 128 m² Wohnfläche und wurde 1993 umfassend renoviert. Mittelpunkt ist das Wohnzimmer mit Kachelofen und Holzdecke. Dazu kommen ein Badezimmer, eine separate Dusche mit WC sowie Zimmer im Ober- und Dachgeschoss. Einzelne Bauteile wie Fenster, Küche und Haustechnik sind altersbedingt zu erneuern.Die Haushälfte Nr. 32 umfasst 2.5 Zimmer auf rund 92 m² Wohnfläche, ebenfalls mit Kachelofen, ergänzt durch ein unbeheiztes Dachgeschoss als Stauraum.Beide Hälften haben einen eigenen Eingang, eine eigene Küche und eine eigene Treppe über drei Geschosse. Dazu kommen Keller, Waschküche, Balkon, Terrasse und ein liebevoll angelegter Garten mit Blick in die Glarner Berge. Die Raumhöhen sind dem Baujahr entsprechend niedrig wobei bei der Haushälfte Nr. 32 die Raumhöhe durch den Umbau erhöht wurde.Die Lage ist sehr ruhig, mit offenen Wiesen ringsum und Wald in wenigen Gehminuten. Ein Dorfladen liegt rund 650 m entfernt, Glarus erreicht man mit dem Auto in gut 20 Minuten. Das Haus ist nicht direkt mit dem Auto erreichbar und hat keine eigenen Parkplätze. Eine Parkierungsmöglichkeit ist grundsätzlich denkbar, bedarf jedoch einer entsprechenden behördlichen Bewilligung. Eine solche liegt derzeit nicht vor.Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und liegt in der Ortsbildschutzzone. Bauliche Veränderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen.Eckdaten