Das 2004 in Massivbauweise erstellte, einseitig angebaute Einfamilienhaus wurde nach den Prinzipien des Feng Shui geplant und gebaut. Die harmonische Raumanordnung, lichtdurchflutete Wohnbereiche und eine klare Architektur schaffen eine angenehme, ausgeglichene Wohnatmosphäre. Auf einer Grundstücksfläche von ca. 440 m² bietet das Haus eine Wohnfläche von ca. 183 m², verteilt auf 6 Zimmer.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in einer ruhigen, ebenen Wohnzone mit guter Besonnung. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in wenigen Gehminuten erreichbar, Naherholungsgebiete liegen in unmittelbarer Nähe. Rothrist ist verkehrstechnisch ideal gelegen zwischen Olten, Aarau und Zofingen, mit direktem Anschluss an die Autobahn A1.
Die Liegenschaft bietet:
Das Haus ist aktuell vermietet und eignet sich damit sowohl für Kapitalanleger als auch, nach Beendigung des Mietverhältnisses, für Eigennutzer und Familien.
Weitere Kaufoption
Auf Wunsch kann zusätzlich das benachbarte Einfamilienhaus am Lindenweg 6 (Verkaufspreis CHF 1'475'000.-) erworben werden. Bei einem gemeinsamen Kauf beider Liegenschaften beträgt der Preis CHF 2'700'000.-. Gerne stellen wir Ihnen dazu separate Unterlagen zur Verfügung.
Besichtigung
Dieses Exposé vermittelt Ihnen einen ersten Eindruck, die ganze Ausstrahlung der Liegenschaft erleben Sie jedoch erst vor Ort. Gerne vereinbaren wir mit ernsthaft interessierten Käuferinnen und Käufern einen persönlichen Besichtigungstermin.
Reservation
Bei konkreter Kaufabsicht wird eine Reservationsvereinbarung unterzeichnet. Dazu sind eine Finanzierungsbestätigung sowie eine Reservationszahlung von CHF 30'000.- erforderlich, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird. Im Anschluss erstellt der Notar den Kaufvertragsentwurf.
Kaufabschluss
Sobald das unwiderrufliche Zahlungsversprechen Ihrer Bank vorliegt, erfolgt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags, und damit Ihr Schritt ins eigene Zuhause.
Vertragskosten und Steuern
Die Kosten für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags, die Handänderung und den grundbuchamtlichen Vollzug trägt die Käuferschaft. Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer geht zulasten der Verkäuferschaft.
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