Dieses Doppeleinfamilienhaus an der Ringstrasse 2 bietet viel Platz, ein vielseitiges Raumprogramm und eine solide Grundlage für Menschen, die ein Zuhause mit Garten, Nutzflächen und Entwicklungsmöglichkeiten suchen.
Die Parzelle Nr. 3366 umfasst 452m²; dazu kommt ein 1/4 Anteil an der Anmerkungsparzelle Nr. 3244 mit 36m². Das Haus ist als Doppelhaushälfte konzipiert und bietet neben den Wohnräumen auch grosszügige Neben- und Nutzflächen im Untergeschoss.
Im Erdgeschoss befinden sich der Wohn-/Essbereich mit Cheminée-Ofen, die Küche, zwei Zimmer, eine Dusche/WC sowie die Erschliessungsflächen. Die Terrasse erweitert den Wohnbereich nach aussen und führt zum Garten.
Das Dachgeschoss umfasst einen Elternbereich mit Ensuite Bad/Dusche/WC, eine grosszügige Galerie, ein Reduit sowie eine Dachterrasse. Die Galerie und der Luftraum verleihen dem Grundriss einen offenen Charakter. Das Haus ist mit überdurchschnittlich hohen Räumen ausgeführt.
Im Untergeschoss stehen zusätzliche Flächen zur Verfügung, darunter ein Büro-/Gästezimmer, ein Hobbyraum, Waschen/Trocknen, Schutzraum, Gartengeräteraum sowie die Doppelgarage. Vor der Garage gibt es einen grosszügigen Platz für weitere Fahrzeuge.
Zustand
Die Liegenschaft wurde regelmässig unterhalten und befindet sich in einem gebrauchten, teilweise modernisierten Zustand.
Unter anderem wurden in den letzten Jahren folgende grösseren Erneuerungen gemacht:
2014: Malerarbeiten Fassade und Traufverkleidung
2014: Schliessanlage
2015: Plattenboden Terrasse
2015: Ersatz Bodenbeläge Laminat
2019: Stützmauer + Bepflanzung
2016-2026 diverse Instandstellungen
Die beiden Doppelhäuser Ringstrasse 2 und 4 teilen sich eine gemeinsame Heizungsanlage. Mittelfristig ist der Ersatz der Heizung anstehend.
Bei Nachweis von konkretem Interesse können weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Bei Reservation des Objektes wird eine Reservationszahlung von CHF 25'000.- fällig. Die Restkaufsumme wird per Antrittstag überwiesen.
Gebühren und Steuern
Die Notariats- und Grundbuchgebühren tragen die Parteien je zur Hälfte. Grundstückgewinnsteuer ist Sache der Verkäuferschaft.
Handänderungssteuer gemäss Kantonaler Praxis zu Lasten der Käuferschaft. Sonderregelung bei selbstbewohntem Eigentum.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Dokumentation ist für den Verkauf erstellt. Obwohl der Verkäufer all seine Sorgfalt darauf verwendet hat, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt sind, kann der Verkäufer keine Gewährleistung hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit machen. Jede Haftung aufgrund dieser vorliegenden Verkaufsdokumentation wird ausgeschlossen.