Bevor Sie sich dazu entscheiden, eine Immobilie zu verkaufen, stellen Sie sicher, dass professionelle Immobilien-Diagnose durchgeführt haben. Einige Kontrollen sind ein Muss, andere können die Transaktion beschleunigen.
Elektrische Inspektion ist obligatorisch
Sie sind rechtlich verpflichtet, regelmäßige Kontrolle der Niederspannungsinstallationen, jede 5, 10 oder 20 Jahre durchzuführen (siehe Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen). Normalerweise wird diese Installationskontrolle im Moment des Immobilienverkaufs schon vorliegen, es ist also kein Grund für Sorgen. Sie sollen dann nur den Käufer darüber informieren. Immerhin, falls die Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle erfolgt, müssen Sie ein I müssen Sie die Kosten tragen. Falls die Kontrolle negativ ausfällt, müssen sämtliche Mängel von Ihnen (oder vom Käufer) innerhalb von 6 Monate beseitigt werden.
GEAK – Energieeffizienz ist obligatorisch
GEAK zeigt zum einen, wie energieeffizient die Gebäudehülle ist, und zum anderen, wieviel Energie ein Gebäude bei einer Standardnutzung benötigt. Der Eigentümer trägt die gesamten Kosten. Beim GEAK wird ermittelt, ob Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Energieeffizienz der Immobilie zu optimieren. Ein Notar wird normalerweise den Käufer informieren, wie die Energieeffizienz der Immobilie aussieht. Eine schlechte GEAK Bewertung kann sogar die Transaktion stoppen, eine gute Bewertung kann viel helfen. In einigen Kantonen ist GEAK beim Immobilienverkauf obligatorisch. Ihr Immobilienmakler wird Sie genau informieren, welche Pflichten gelten für Sie in Ihrer Region.
Im Kanton Vaud ist GEAK bei jeder Handänderung oder Heizungswechsel von Heizöl oder Gas obligatorisch
Im Kanton Freiburg und Jura ist GEAK obligatorisch.
Im Kanton Neuchâtel ist GEAK obligatorisch, aber nur dann, wenn die Baugenehmigung bevor dem 1. Januar 1990 erteilt wurde, die geheizte Oberfläche groesser als 1000m2 ist oder wenn die Zentralheizung von mindestens 5 Personnen benutzt wird.
Im Kanton Vallis ist GEAK obligatorisch bei Ersatz der mit fossil betriebenen Heizungen so wie bei Heizungswechsel für Solar- und Holzheizung.
Im Kanton Genf ist GEAK freiwillig.
Beschaffung der Energieausweisen ist völlig auf der Seite des Eigentümers. Abhängig davon, wie die Bewertung ausfällt, Verbesserungmaßnahmen können ergriffen werden.
Andere Untersuchungen die Käufer interessieren können
Asbest-Diagnose: es betrifft die Bauten, die vor dem Jahr 1991 konstruiert wurden (Asbestverbot in Kraft getreten). Asbestuntersuchung ist beim Immobilienverkauf freiwillig. Es sollte aber nicht vergessen werden, da die Käufer sich danach oft erkundigen. Man will auch nicht, dass sich binnen 5 Jahren nach dem Verkauf herausstellt, dass eine Immobilie mit Asbest belastet ist. Falls der Eigentümer keine Kontrolle veranlasst hat, sollte der Notar das Risiko des Asbest-Entdeckung feststellen und die entsprechende Klausel im Vertrag hinzufügen. Wenn das Risiko sich bestätigt, muss der Verkäufer für die Asbestsanierung bezahlen. Beachten Sie, dass auch Mieter eine Asbest-Kontrolle fordern können – falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein solches Risiko besteht.
Der Käufer kann den Verkäufer um eine Asbestdiagnose bitten, dieser wird aber nicht rechtlich dazu gezwungen dem zu folgen. Wenn der Eigentümer sich für eine Asbestdiagnose entscheidet, ihm gebühret das Recht die Firma zu wählen und gegebenenfalls den Käufer in Rechnung zu stellen.
Beachten Sie, dass diese Kontrolle ist obligatorisch beim Abbruch des Gebäudes und bei den Bauarbeiten.
Gaz: es klärt die Sicherheit der Installationen auf, um Unfälle zu vermeiden. Es ist bei der Handänderung nicht obligatorisch.
Radon: Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht durch radioaktiven Zerfall von Uran, das es überall auf der Welt in unterschiedlichen Konzentrationen im Boden gibt. Auf Dauer kann das Einatmen von Radon Lungenkrebs verursachen. Die Radon-Kontrolle ist nicht obligatorisch aber Jeder Käufer kann sich beim Kauf erkundigen, ob sie durchgeführt wurde.
PCB: Polychlorierte Biphenyle (PCB) PCB galt lange Zeit als Wundermittel, als Weichmacher oder Isoliermittel in Baustoffen, Trafos, Haushaltsgeräte und Kondensatoren. Man muss insbesondere auf im PCB-haltiges Öl Lack, Kleber und Kunstoffen achten. Heutzutage ist die Anwendung vom PCB in der Schweiz sowie in den meisten europäischen Länder verboten. Untersuchungen zur PCB-Belastung sind freiwillig, wenn die Immobilie nach dem 1991 gebaut wurde. Bei aelteren Gebauten ist die Inspektion obligatorisch, wenn Bauarbeiten geplant sind. Egal, ob als Verkäufer, Käufer oder außer jeder Transaktion, muss die Untersuchungen zur PCB-Belastung vorliegen falls Sie eine Baugenehmigung erhalten wollen.
Blei: Bis hin zu den frühen 2000er Jahren enthalten Farben und Lacke bleihaltige Pigmente. Heutzutage ist es weit bekannt, dass Blei eine giftige Wirkung auf den Körper hat, insbesondere für Kinder. Blei-Kontrolle ist nicht obligatorisch bei Immobilienverkauf, es sei den Bauarbeiten erforderlich sind.
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