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24/08/2020 | Verkaufe mein Eigentum

Welche Dokumente müssen für den Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden?

Welche Dokumente müssen für den Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ist es notwendig, bestimmte Dokumente zu sammeln, damit der Notar die Kaufurkunde vorbereiten kann und Ihr potenzieller Käufer alle Informationen hat, die er benötigt. Nachfolgend finden Sie eine Liste dessen, was Sie zur Verfügung stellen müssen.

Um die Lesbarkeit zu verbessern, haben wir die Dokumente nach Typen geordnet.

Juristische Dokumente:

⦁ Grundbuchauszug : Dieses Dokument ist beim Grundbuchamt des Kantons, in dem sich Ihre Immobilie befindet, anzufordern. In der Praxis entspricht das Grundbuch einer Reihe von Registern (Hauptbuch, Journal, Belege, Pläne), die eine Beschreibung der Immobilie, historische Informationen über den/die Eigentümer und über die dinglichen Rechte, die die Immobilie belasten, enthalten. Diese dinglichen Rechte werden allgemein als Dienstbarkeiten bezeichnet, wie zum Beispiel das Wegerecht.

⦁ Kataster- und Flächenplan: Diese Unterlagen sind beim Vermessungsingenieur des Grundbuchamtes anzufordern. Der Kataster enthält alle geografischen Informationen über das zum Verkauf angebotene Grundstück sowie die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, d.h. Gesetze und Verordnungen, welche die Nutzung eines Grundstücks einschränken (Lärmbeschränkungen, Nationalstrassen, Nähe zu einem Flughafen usw.).
⦁ Der Flächenplan definiert die Baugebiete sowie die Anzahl der zulässigen Stockwerke.

⦁ Privatrechtliche Vereinbarungen: Diese Vereinbarungen sind Teil der beim Grundbuchamt anzufordernden Belege. Wenn das Hauptbuch dazu dient, das Bestehen eines Rechts an der Immobilie zu garantieren, geben die Belege (insbesondere frühere Kaufverträge) zusätzliche Informationen über die Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte.

⦁ Gebäude-Feuerversicherungspolice: Sie müssen eine Kopie von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten.

Technische Dokumente:

⦁ Baupläne im Massstab 1:100 (Grundrisse, Schnittpläne, Fassaden): Wenn Ihr Objekt verändert wurde, muss auch die Geschichte der durchgeführten Arbeiten angezeigt werden.

⦁ Baubeschreibung : Art der Immobilie, Architektur, Baujahr, Anzahl der Räume, Stockwerke und Parkplätze, Flächen, Vorhandensein einer Terrasse, eines Gartens, mit oder ohne Verblendwände, Ausstattung und ggf. Alter, Besonderheiten, Art der Heizung, usw.

⦁ Gemeindeplan / Lageplan : diese Pläne sollten relevante Informationen über die Gemeinde, ihre Infrastrukturen, die Nähe Ihres Grundstücks zu Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, usw. enthalten….

⦁ Fotos Ihrer Immobilie : stellen Sie sicher, dass Sie aktuelle und qualitativ hochwertige Fotos präsentieren, die Ihre potenziellen Käufer ansprechen. Wenn Sie nicht die Seele eines Fotografen haben, zögern Sie nicht, sich an einen Fachmann zu wenden.

Finanzielle Dokumente:

⦁ Liegenschaftskataster : Die Höhe einer allfälligen Vermögenssteuer (einige Kantone erheben tatsächlich keine) ist ebenfalls eine besonders interessante Information für den Käufer, die im Verkaufsdossier erscheinen muss.

⦁ Informationen über die Finanzierung : Sie müssen Informationen über den Kredit geben, den Sie von der Bank für den Erwerb Ihrer Immobilie erhalten haben.

Technische Diagnostik:

Welches sind die obligatorischen Diagnosen im Falle eines Immobilienverkaufs ?

– Das Sicherheitszertifikat der elektrischen Niederspannungsinstallation : es ist obligatorisch. Die elektrische Diagnose Ihrer Anlage muss seit weniger als 5 Jahren erstellt worden sein. Wenn das Zertifikat älter ist oder wenn Sie es aus irgendeinem Grund nicht besitzen, müssen Sie es von einem akkreditierten Fachmann erstellen lassen.

– Die Energiediagnose (CECB) ist in einigen Kantonen obligatorisch: der kantonale Energieausweis für Gebäude und ermöglicht die Erstellung der Energiebilanz einer Wohnung. Die Beurteilung wird von einem Experten durchgeführt.

– Asbestdiagnose : Dieses Dokument ist nicht obligatorisch. Wenn Ihre Wohnung jedoch vor 1991 gebaut wurde (als Asbest in der Schweiz verboten war), ist es wahrscheinlich, dass diese Informationen für Ihren Käufer von Interesse sind.

Der besondere Fall Stockwerkeigentum:

In der Stockwerkeigentum (PPE) besitzt jeder sein eigenes Haus und ist Miteigentümer der Gemeinschaftsräume, die er genießt. Die vorzulegenden Dokumente sind folgende:
– Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Sie der Eigentümer sind (die vom Notar ausgestellte Urkunde) sowie die Pläne und die Beschreibung des Gebäudes;
– Regelungen bezüglich des Miteigentums: Dies sind die Betriebs- und Verwaltungsvorschriften des Gebäudes;

– Protokoll der letzten Versammlung der Miteigentümer;

– Liste und Höhe der Nebenkosten: dies sind die Ausgaben des Miteigentümers, wie z.B. die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume, Beleuchtung, Schneeräumung usw.; Liste und Höhe der Nebenkosten: dies sind die Ausgaben des Miteigentümers, wie z.B. die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume, Beleuchtung, Schneeräumung usw.

Das Zusammenstellen einer vollständigen Verkaufsakte ist der erste Schritt beim Verkauf einer Immobilie. Alle diese Unterlagen ermöglichen es uns zunächst, eine Schätzung des Preises Ihrer Immobilie vorzunehmen. Dann müssen diese Dokumente dem Notar vorgelegt werden, damit die Transaktion abgeschlossen werden kann.

Dieser erste Schritt ist unerlässlich, aber er kann komplex und mühsam erscheinen und Fragen aufwerfen. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, sich an einen der Partner-Immobilienmakler von Lookmove zu wenden, der Ihnen bei der Erstellung dieser Akte behilflich sein und alle Ihre Fragen beantworten wird.

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