Wenn Sie einen Immobilienkauf planen, sollten Sie wissen, dass auch die Notargebühren zu zahlen sind. Der Betrag hängt von dem Kanton ab und wird als Prozentanteil vom Kaufpreis berechnet. Den größten Teil bekommt der Staat als Übertragungssteuer.
Bevor wir erklären, wie genau die Notargebühren beim Unterschreiben des Notarvertrags berechnet werden (deshalb Notargebühren), muss man erwähnen, dass es zwei Arten von Notaren in der Schweiz gibt:
– Der lateinische Notar handelt freiberuflich auf eigene Rechnung und in seinem privaten Buero. Dieser Art. Von Notaren begegnet man in den Kantonen der ganz oder mehrheitlichen französischsprachigen Westschweiz und in den Kantonen: Aargau, Basel, Uri and Ticino.
– Der Amtsnotar ist eine von der kantonalen Verwaltung angestellte Person. Dieses System gilt in den Kantonen Zürich und Schaffhausen. In anderen Kantonen gelten verschiedene Mischformen zwischen dem Berufsnotariat und dem Amtsnotariat.
=> Wenn Sie sich für einen Immobilienkauf vorbereiten, brauchen Sie zuerst den Notar ansprechen, der in dem Kanton tätig ist, wo Sie die Immobilie kaufen wollen.
Übertragungssteuer und Grundbuch
Die Notargebühren unterscheiden sich zwischen den Kantonen, die Berechnungsmethode bleibt aber die gleiche. Dieser Begriff bedeutet nicht, dass es sich lediglich um die Vergütung für die vom Notar erbrachten Leistungen handelt. Ein Teil davon ist für Erstellung des Notarvertrages, ein Teil deckt die Kosten eines Pfandbriefes, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen (Bankkredit). Der Betrag beim Immobilienkauf beläuft sich auf 4% des Kaufpreises. Der andere Betrag, der fällig ist, wenn Sie die Hypothek aufnehmen ist von ungefähr 2,5% des Darlehensbetrages. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Sie werden auf folgender Weise berechnet:
Beim Kaufvertrag:
– 3% des Kaufpreises sind Eintragungskosten, genannt auch Übertragungssteuer, die vom Notar unmittelbar an den Staat geleitet werden.
– 0,3% des Kaufpreises sind für die Eintragung in das Grundbuch.
– 0,7% des Kaufpreises gehört dem Notar als Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen und Aufwendungen.
Bei der Hypothek:
Wenn der Käufer ein Darlehen für den Erwerb seiner Immobilie bekommt (generell als Hypothek bezeichnet, verlangt normalerweise Darleiher, Bank, Versicherungsfirma oder Rentenfond, dass die Immobilie mit einer Hypothek belastet wird, um die Zurückzahlung des Darlehens zu sichern. In diesem Fall erstellt der Notar einen Pfandbrief. Es ist eine Anleihe, die im Grundbuch notiert wird. Die Kosten der Erstellung belaufen sich auf 2,5% des Darlehensbetrag und gehören zu Transaktionskosten. Sie werden folgendermaßen berechnet:
– 1,365% des Darlehensbetrages gehört dem Staat als Übertragungssteuer.
– 0,2% des Darlehensbetrages muss dem Landregister gezahlt werden, um die Eintragung zu bewirken.
– Weniger als 1% des Darlehensbetrages gehört dem Notar als Vergütung für seine Leistungen und Deckung seiner Aufwendungen.
Glossar
– Notar: Nur der Notar hat beim Immobilienkauf das Recht den Kaufvertrag zu erstellen, auch Notarvertrag genannt. – The ‘‘Übertragungsteuer’’ auch bekannt als ‘’Eintragungskosten ‘‘ Erwerbskosten’’: Diese Kosten fallen an, wenn Sie eine Immobilie kaufen. In der französischsprachigen Westschweiz müssen Sie von dem Käufer bezahlt werden. Der Vertrag kann aber auch vorsehen, dass die beiden Parteien die Transaktionskosten teilen. – Das Grundbuch: ist ein öffentliches Register, in welchem die Eigentümer von Grundstücken eingetragen werden. Hier finden Sie Informationen zu Dienstbarkeiten und Hypotheken. Alle Grundstücke sind im Grundbuch einbezogen. In der Regel haben die Kantonen mehrere Grundbücher. Die Eintragung in das Grundbuch ist nötig, um das Eigentum an dem Grundstück zu erwerben. – Pfandbrief: ist eine Anleihe, die vom Darleher oder Bank verlangt wird, um die Zurückzahlung des Darlehens zu sichern. Der Pfandbrief wird von dem Notar dem Darleiher, in der Regel eier Bank, ausgegeben. |
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