Wenn Sie in eine Wohnung einziehen ist es notwendig, das Übergabeprotokoll zu erstellen, d. h. Mängel oder Schäden in den einzelnen Räumen so genau wie möglich zu erfassen. Damit lassen sich allfällige Streitigkeiten nach dem Ablauf des Mietvertrages vermeiden, da aus dem Übergabeprotokoll hervorgeht, ob die Räumlichkeiten weiterhin in gutem Zustand sind oder in der Zwischenzeit beschädigt worden sind.
Übergabeprotokoll beim Einzug
Vor der Übergabe der Wohnung (oder eines anderen Lokals) sollten der zukünftige Mieter und der Vermieter (oder deren Vertreter) ein gemeinsames Übergabeprotokoll beim Einzug erstellen. Dieses Dokument wird beim Verlassen der Wohnung durch den Mieter erneut erstellt, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen.
In der Praxis werden Vermieter und Mieter (oder sein Stellvertreter) von einem Zimmer ins andere gehen und alle festgestellten Mängel erfassen. Das Übergabeprotokoll kann den Zustand von Wänden, Böden, Decken, Wasser- und Abwasseranlagen, Elektroinstallationen und, falls erforderlich, Möbeln usw. umfassen. Fotos können die relevanten Ergebnisse zusätzlich untermauern oder belegen und als Anhänge dem Protokoll beigefügt werden.
Wenn sich die Parteien oder eine der Parteien dazu verpflichten, Arbeiten nach dem Übergabeprotokoll beim Einzug durchzuführen, ist es am besten, die geplanten Maßnahmen in Form eines Protokolls festzuhalten, das dem Mietvertrag beizufügen ist. Dieses Dokument ist zwar nicht verbindlich, es stehen jedoch Formulare zur Verfügung, die diese Aufgabe erleichtern. Werden Mängel vom Mieter zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich innerhalb von 10 bis 30 Tagen schriftlich mitzuteilen. Das Übergabeprotokoll beim Einzug und alle beigefügten zusätzlichen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung zu erstellen, zu unterzeichnen und von beiden Parteien aufzubewahren.
Übergabeprotokoll beim Auszug
Manchmal ist dies eine schwierige Phase für den Mieter, der vielleicht befürchtet, dass er seine Kaution nicht zurückerhält, wenn er für einen Schaden „verantwortlich“ gemacht wird. Dann erst zeigt sich die volle Bedeutung des Übergabeprotokolls beim Einzug. Rechtlich gesehen wird das Übergabeprotokoll beim Auszug am letzten Tag der Kündigungsfrist erstellt und erfasst die Differenzen zum Übergabeprotokoll beim Einzug. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines Übergabeprotokolls beim Auszug gibt. Wird eine Verschlechterung der Räumlichkeiten (oder werden andere Schäden) festgestellt, die zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht vorhanden war, hat der Mieter die Kosten zu tragen. Die Endabrechnung legt, falls erforderlich, die vom Mieter und/oder vom Vermieter durchzuführenden Reparaturen fest. Bei Reparaturbedarf durch den Mieter muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Verschlechterung über den normalen Verschleiß hinausgeht, der z. B. durch einen mehrjährigen Aufenthalt entsteht.
Verpflichtungen des Vermieters
Auf Verlangen des Mieters ist der Vermieter dazu verpflichtet, eine Kopie des für den Vormieter erstellten Übergabeprotokolls beim Auszug zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist auch dazu verpflichtet, dem Mieter bekannte Mängel an den Räumlichkeiten mitzuteilen. Nach Verlassen des Lokals durch den Mieter kann der Vermieter die Schäden beheben, die durch die normale Nutzung der Immobilie entstanden sind. Im Streitfall ist immer ein Vergleich mit dem Ausgangszustand erforderlich. Daher ist es notwendig, dass das Übergabeprotokoll beim Einzug sehr sorgfältig erstellt wird. Wenn es keine Mietrückstände gibt und die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen wird, ist die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Verlassen der Wohnung an den Mieter zurückzuzahlen.
Verpflichtungen des Mieters
In der Regel ist der Mieter nach Ablauf des Mietvertrages dazu verpflichtet, die Wohnung im gleichen Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzugeben. Das Objekt muss sauber gehalten und es müssen alle Schäden repariert werden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. So gelten beispielsweise eingerissene Tapeten, verschmutzte Wände oder Löcher im Teppich als schwerwiegender als der normale Verschleiß. Ist der Mieter der Ansicht, dass der betreffende Schaden nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht, darf er das Übergabeprotokoll beim Auszug nicht unterzeichnen oder er muss seine genauen Vorbehalte notieren. Schließlich ist er dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Schlüssel zur Immobilie zu übergeben.